Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere die folgenden Bereiche:
Privatpersonen
Der Strafverteidiger sollte daher immer zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, möglichst bereits vor einer ersten Aussage bei der Polizei kontaktiert werden.
Geschädigten- bzw. Opfervertretung
Als Opfer einer Straftat werden viele zum ersten Mal mit Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontiert. Deswegen ist es oft ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der durch die anwaltliche Beratung und aktive Beteiligung im Strafverfahren in den folgenden Bereichen Unterstützung bieten kann:
Rechtsanwälte
Sabine Churs [1·3·5]
Jörg Hammerschmidt [2·4]
Telefon: +49 (0)3375 295606
Fax: +49 (0)3375 295607
E-Mail: info [at] anwalt-kw [punkt] de
Termine nur nach vorheriger Absprache
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Wir informieren:
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